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Das Meldeformular hier zum Download!
Die Weiterleitung der Meldungen inklusive der Meldegebühren aller EVK-Trainer erfolgt an Frau Cordula Meisgen. Das bedeutet, dass bereits ca. 5 Werktage vor Meldeschluss die Anmeldungen und Gebühren vorliegen müssen.
Die Bedingungen für Melde- und Zahlungsfristen sind vom Landesverband verschärft worden, so dass die rechtzeitige Meldung und Zahlung unbedingt eingehalten werden muss. Bei verspäteter Meldung wird u.U. die Meldung nicht mehr angenommen.
Für Meldungen für Klassenlaufen, Lehrgängen, Wettbewerben und Meisterschaften gilt, dass bei Nichteinhaltung von Meldefristen und/oder nicht fristgerechten Zahlungen von Gebühren der Spartenobmann über die Annahme der Meldung entscheidet. Bei einer Annahme ist durch den meldenden Verein die doppelte Meldegebühr zu entrichten.
Meldungen zu sportlichen Aktivitäten außerhalb von NRW haben an den Eissport-Verband NRW zu erfolgen. Meldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Meldeschluss des jeweiligen Veranstalters. Bei begrenzten Startplätzen und Klassenlaufen entscheidet der Spartenobmann über die Weitergabe der Meldungen
Meldungen für Klassenlaufen, Lehrgängen, Wettbewerben und Meisterschaften Die Versammlung beschließt einstimmig, dass ab sofort bei Nichteinhaltung von Meldefristen und/oder nicht fristgerechten Zahlungen von Gebühren der Spartenobmann über die Annahme der Meldung entscheidet. Bei einer Annahme ist durch den meldenden Verein die doppelte Meldegebühr zu entrichten. !!!