Leistungsorientierte Sportler-/innen nehmen in der Regel an mindestens zwei Wettbewerben in der Eislaufsaison teil. Die Startkategorie richtet sich dabei nach dem Prüfungs- oder Kürklassenstand des Wettkampfsportlers.

Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den Ordnungen und Bestimmungen des Eissport-Verbandes NRW, aus den Ordnungen der übergeordneten Fachverbände (Deutsche Eislauf-Union) sowie aus den Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Veranstalters.

Jeder Wettbewerbsteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Sportgesundheitsnachweises sein. D-Kadersportler sind darüberhinaus verpflichtet, eine jährliche sportärztliche Untersuchung laut Vorgaben des Landesfachverbandes durchzuführen.

Zum Ablegen der Kürklasse 8 muss der Sportler im Besitz (oder Antrag muss vorliegen) eines gültigen Sportpasses sein. Der Sportpassantrag wird vom Verein beim zuständigen Landesverband eingereicht, der Sportpass wird von der Deutschen Eislauf-Union ausgestellt  Die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des LEV NRW oder der DEU (Deutsche Eislauf-Union) abrufbar.

Hier haben wir das derzeit gültige Antragsformular sowie das Zusatzblatt für Sportler ohne deutsche Staatsangehörigkeit bereitgestellt:

 Formular Sportpassantrag Person 20.09 KB

 Formular Sportpassantrag Zusatzblatt 32.40 KB

Für weitere Fragen stehen die zuständigen Leistungstrainer-/innen sowie Frau Cordula Meisgen (Meldeorganisation) gerne zur Verfügung.

Weitere Formulare zum Download:

Antidopingerklärung (D-Kadersportler)

 Anti-Doping-Erklaerung Kadersportler.pdf 75.02 KB

Schiedsvereinbarung mit Athleten (D-Kadersportler)

 Schiedsvereinbarung_mit_Athlet.pdf 52.16 KB