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14. Juli 2010
Leistungsorientierte Sportler-/innen nehmen in der Regel an mindestens zwei Wettbewerben in der Eislaufsaison teil. Die Startkategorie richtet sich dabei nach dem Prüfungs- oder Kürklassenstand des Wettkampfsportlers.
Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den Ordnungen und Bestimmungen des Eissport-Verbandes NRW, aus den Ordnungen der übergeordneten Fachverbände (Deutsche Eislauf-Union) sowie aus den Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Veranstalters.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Sportgesundheitsnachweises sein. D-Kadersportler sind darüberhinaus verpflichtet, eine jährliche sportärztliche Untersuchung laut Vorgaben des Landesfachverbandes durchzuführen.
Zum Ablegen der Kürklasse 8 muss der Sportler im Besitz (oder Antrag muss vorliegen) eines gültigen Sportpasses sein. Der Sportpassantrag wird vom Verein beim zuständigen Landesverband eingereicht, der Sportpass wird von der Deutschen Eislauf-Union ausgestellt Die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des LEV NRW oder der DEU (Deutsche Eislauf-Union) abrufbar.
Hier haben wir das derzeit gültige Antragsformular sowie das Zusatzblatt für Sportler ohne deutsche Staatsangehörigkeit bereitgestellt:
Formular Sportpassantrag Person 20.09 KB
Formular Sportpassantrag Zusatzblatt 32.40 KB
Für weitere Fragen stehen die zuständigen Leistungstrainer-/innen sowie Frau Cordula Meisgen (Meldeorganisation) gerne zur Verfügung.
Weitere Formulare zum Download:
Antidopingerklärung (D-Kadersportler)
Anti-Doping-Erklaerung Kadersportler.pdf 75.02 KB
Schiedsvereinbarung mit Athleten (D-Kadersportler)
Schiedsvereinbarung_mit_Athlet.pdf 52.16 KB
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. August 2010 um 20:46 Uhr von Cordula Meisgen |
